Freitag, 27. Januar 2012

Was ist eigentlich: eine Online-Pressemitteilung?

Pressemitteilungen informieren Journalisten über Unternehmensneuigkeiten, Produktvorstellungen und Ereignisse mit Nachrichtenwert. Die Online-Pressemitteilung ist jedoch mehr als digitale Form der klassischen Pressemitteilung. Durch die neuen Möglichkeiten der Veröffentlichung auf Presseportalen im Internet erreicht die Online-Pressemeldung nicht nur klassische Medienkontakte, sondern auch potentielle Kunden direkt. Daraus ergeben sich auch neue Anforderungen und Möglichkeiten der PR-Arbeit.

Zielgruppen von Online-Pressemitteilungen
Online-Pressemitteilungen erreichen Interessenten im Internet direkt. Sie sind kein exklusives Leseformat für Redakteure, sondern dienen der direkten Information von Kunden und Interessenten. Über Presseportale und Suchmaschinen werden die Meldungen öffentlich. Das führt zu einer neuen Ausrichtung der PR-Arbeit, da die Pressemitteilungen für Leser unmittelbar im Internet zur Verfügung stehen.

Form und Inhalte von Online-Pressemitteilungen
Online-Pressemitteilungen sind ein fertiges Leseformat für die Endkunden. Sie richten sich in ihrer Form nach den Gesetzen des Internets. Das schnelle Erfassen der Texte ist wichtig, klare Absätze mit Zwischenüberschriften oder freigestellte Aufzählungen helfen dabei. Inhaltlich sollten Pressemitteilungen ebenfalls ganz auf ihre Zielgruppe zugeschnitten sein. Nicht Unternehmensneuigkeiten stehen im Vordergrund, sondern kundenorientierte Informationen. Mit so aufbereiteten Online-Pressemitteilungen sprechen Unternehmen und Organisationen  Ihre Leser direkt an und bieten einen Mehrwert für Kunden und Interessenten.

Die Verwendung von SEO-Strategien in Online-Pressemitteilungen
Die Online-Pressemitteilung ist ein öffentlich zugängliches Medium. Um von den Zielgruppen wahrgenommen zu werden, ist jedoch die Sichtbarkeit der Meldungen in den Suchmaschinen entscheidend. Schlüsselwörter (Keywords) in Online-Pressemitteilungen  sind ein wichtiges Hilsmittel, um Online-Texte für Suchmaschinen zu optimieren. Es sind Wörter, die Internetnutzer verwenden, um für sie interessante Inhalte in den Suchmaschinen zu finden.
Online-Pressemitteilungen können auch Hyperlinks beinhalten. Diese Hyperlinks bilden nicht nur eine direkte Verbindung zwischen dem Text und der Unternehmensseite. Sie generieren zusätzlich sogenannte Backlinks auf die eigene Website. Suchmaschinen bewerten Backlinks von vielen thematisch relevanten  Websites wie Empfehlungen. Backlinks können daher das Ranking der eigenen Website in den Ergebnislisten der Suchmaschinen verbessern.


Unternehmen können Online-Pressemitteilungen über Presseportale, Newsseiten und Social Media Networks selber veröffentlichen. Online-Pressemeldungen sind daher ein probates  Instrument, eine bessere Sichtbarkeit in den Suchmaschinen zu erreichen und mehr Reichweite im Internet zu generieren.  Die Online-Pressemitteilung wird zur Kundeninformation und bietet neue Möglichkeiten für Unternehmen, PR und Marketing im Internet.

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Mittwoch, 25. Januar 2012

Frische Tipps für Ihre Frühlings-PR

Wenn im Februar die Natur aus dem Winterschlaf erwacht, bricht die Zeit der Neuerungen an. Wer einen Garten hat, befasst sich nun mit der Neubepflanzung der Beete, Autobesitzer machen ihren fahrbaren Untersatz wieder flott und auch das Interesse an neuer Garderobe in Frühlingsfarben steigt. In den Suchmaschinen wird deutlich häufiger nach Themen gesucht, die zum Frühling passen. Aus diesem Grund sollten Sie in Online-Pressemitteilungen interessante Inhalte und Informationen zum Thema Frühling veröffentlichen. Online-Pressemitteilungen mit Frühlingsthemen und einschlägigen Keywords sorgen gerade jetzt für gute Trefferquoten in den Suchmaschinen.

Mit Keywords und Frühlingsthemen die Zielgruppe direkt erreichen
Online-Pressemitteilungen bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Zielgruppe direkt zu erreichen. Dabei ist es wichtig, dass Sie aktuelle Themen kommunizieren, die das Interesse Ihrer Leser wecken. Adressieren Sie Ihre Zielgruppe mit Tipps und Ratschlägen. Thematisch passende Keywords erhöhen die Sichtbarkeit Ihrer Online-Pressemitteilungen in den Suchmaschinen. Darüber hinaus sorgen Hyperlinks in Ihren Meldungen für eine gute Vernetzung Ihrer Texte und führen die Leser direkt auf Ihre Website.

PR-Tipps für Ihre Frühlings-Pressemitteilungen:

Pflanzen & Garten: Ob Beete umgraben, Blumen pflanzen oder Sträucher und Bäume beschneiden, der Frühling ist für Gartenbesitzer eine arbeitsreiche Jahreszeit. Interessante Inhalte für Ihre Online-Pressemitteilungen sind daher Ratschläge und Informationen rund um die Gartenpflege. Geben Sie beispielsweise Tipps zur Gestaltung eines schönen Blumenbeetes oder stellen Ihren Lesern die zehn besten Gartengeräte vor.
Mode & Lifestyle: Jedes Jahr bringt der Frühling frische Farben in die Kleiderschränke. Informationen über Mode und Styling sind gern gelesene Inhalte, die das Interesse der Leser wecken. Berichten Sie daher in Ihren Pressemitteilungen über die Frühlings-Farben 2012 oder stellen Sie Ihren Lesern die Mode-Trends der Saison vor.
Familie & Freizeit: Mit dem Frühling beginnt die Freiluft-Saison. Ihre Freizeit verbringen die Menschen jetzt immer häufiger in der Natur. Für Ihre Online-Pressemitteilungen bieten sich daher Freizeittipps an. Stellen Sie die zehn schönsten Frühlings-Wanderwege zusammen oder berichten Sie über Zoos und Freiluftmuseen.
Gesundheit & Fitness: Bei den meisten Menschen lösen das mildere Wetter und die langsam länger werdenden Tage am Jahresanfang einen starken Bewegungsdrang aus. Der Winterspeck soll nun schmelzen. Besonders interessant für Ihre Pressemitteilungen sind daher Sporttrends aller Art. Steigern Sie die Attraktivität Ihre Pressemitteilung durch die zehn besten Yoga-Übungen oder stellen Sie die neuesten Sportarten im Fitnessbereich vor.
Ernährung & Genuss: Im Gegensatz zum Winter, in dem eher die schweren Lebensmittel dominieren, ist die Ernährung im Frühling durch leichte Kost geprägt. Wenn der erste frische Salat den Appetit erregt, steigt auch das Interesse an neuen Dressing-Ideen. Ihren Pressemitteilungen können Sie daher durch leckere Rezepte oder die Vorstellung einzelner Gemüsesorten mehr Würze geben.
Heim & Wohnung: In vielen Wohnungen und Häusern beginnt jetzt die Zeit des großen Frühlingsputzes. Das gesamte Zuhause wird geputzt, gebohnert und gereinigt. Darüber hinaus werden viele Renovierungsarbeiten vorgenommen. Von großem Interesse sind daher Heimwerkertipps, Wohntrends oder Ratschläge zur Entfernung hartnäckiger Schmutzflecken.
Termine & Veranstaltungen: In vielen Städten und Gemeinden finden jetzt gesellige Frühlingsfeste statt. Berichten Sie in Ihren Pressemitteilungen über diese Festivitäten oder berichten Sie über die schönsten Frühlingsbräuche.

Um den besten Erfolg für Ihre Frühlings-PR-Texte zu erzielen, sollten Sie Ihre Online-Pressemitteilungen rechtzeitig veröffentlichen. Auf vielen verschiedenen Presseportalen veröffentlicht, erreichen Ihre Pressemitteilungen eine breite Öffentlichkeit. Auf diese Weise können Sie die Aufmerksamkeit und Reichweite Ihrer Online-Pressemeldungen verbessern.

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Freitag, 20. Januar 2012

Was ist eigentlich: Google+?

Google+ ist das Social Media Network von Google. Es dient wie jedes soziale Netzwerk zur Kommunikation der Nutzer untereinander und zum Erstellen eigener Inhalte. Durch die weitreichende und virale Verbreitung von Inhalten in Social Media Netzwerken werden diese in der Unternehmenskommunikation immer wichtiger. Die Vernetzung von Google+ mit anderen Google Diensten ist eine Besonderheit des Social Media Dienstes und kann positive SEO-Effekte erzeugen.
 
Google+ ist seit Juni 2011 im Internet verfügbar, vorerst war das Registrieren nur auf Einladung andere Benutzer möglich. Seit dem 20. September 2011 ist Google+ für alle Internetnutzer freigeben, so dass sich jeder User anmelden kann.  Seit dem 8. November 2011 ist es möglich, Unternehmensseiten zu erstellen.

Der Google+ Account
Wie beim Konkurrenten Facebook kann man bei Google+ ein eigenes Profil anlegen. Mit diesem Profil kann das Mitglied Statusmeldungen, Fotos, Videos oder Dokumente auf Google+ hinterlegen und mit anderen Mitgliedern teilen. Die geteilten Beiträge erscheinen im sogenannten „Stream“, der Pinwand von Google+ und können von anderen Mitgliedern kommentiert werden. Der Stream bietet eine Übersicht über die eigenen Beiträge, sowie über Beiträge der eigenen Kontakte. Über die sogenannten „Google+ Kreise“ ist es möglich, Kontakten unterschiedliche Zugriffsrechte auf die Profildaten zu geben. Auch die im Stream geposteten Textbeiträge, Fotos und Videos können so nur bestimmten Kreisen zugänglich gemacht werden.
Weiterhin ist es Mitgliedern möglich, mit anderen Nutzern in Textform zu chatten oder sich in „Hangouts“ genannten Videochats zu unterhalten. Die Hangouts bieten auch die Möglichkeit, Youtube-Videos gemeinsam mit anderen Kontakten zu schauen und sich darüber auszutauschen.

Google+ in der Unternehmenskommunikation
Neben den persönlichen Profilen können die Google+ Mitglieder auch Seiten für Unternehmen, Produkte und Marken einrichten und mit anderen Nutzern teilen. Daher ist Google+ für die Unternehmenskommunikation äußerst interessant. Unternehmen können auf diese Weise direkt mit potentiellen Kunden, aber auch Redakteuren oder Geschäftspartnern in Verbindung treten. Wie auch bei der Unternehmenswebsite, ist eine sorgfältige Planung der Google+ Seite erforderlich. Für eine erfolgreiche Google+ Seite sollten sich Unternehmen bewusst machen, welche Zielgruppen im Social Media Dienst sie ansprechen und welche Inhalte sie darüber kommunizieren möchten.

Der Einsatz von Google+ für Unternehmen bietet folgende Möglichkeiten:

Info
Der Info-Bereich bietet die Möglichkeit, Unternehmensdaten ausführlich zu präsentieren. Neben einer Unternehmensbeschreibung können Kontaktdaten und weiterführende Links auf die Unternehmenswebsite angegeben werden.

Fotos und Videos
Unter den Rubriken Fotos und Videos können Unternehmen multimediale Inhalte hinterlegen. Unternehmens- und Produktfotos können genauso eingestellt werden, wie auch Firmenvideos oder Interviews und andere zielgruppenrelevante Multimedia-Dokumente.

Beiträge
Im Bereich Beiträge ist es Unternehmen möglich, aktuelle Pressemeldungen und Nachrichten zu veröffentlichen. Diese Beiträge werden im Stream auf der Profilseite angezeigt.

Unternehmensseiten in Google+ folgen
Google+ Mitglieder können Unternehmens- oder Produktseiten bei Interesse in ihre Kontakt-Kreise integrieren. Nach Einsortierung in diesen Kreisen erscheinen die Beiträge des Unternehmens automatisch im Stream des Google+ Nutzers. Auf diese Weise können Unternehmen Interessenten mit aktuellen News und Produktinformationen versorgen.

Die „+1“ Schaltfläche
Mitglieder von Google+ können durch den +1 Button Seiten und Beiträge des Social Media Networks öffentlich im Internet weiterempfehlen. Unternehmen können den +1 Button auch auf der eigenen Firmenwebsite einbinden, um neue Kontakte auf Google+ zu gewinnen.  Jeder  Klick auf die +1 Schaltfläche wird addiert, so dass Unternehmen die Resonanz auf ihre Seiten und Beiträge direkt einsehen können.   

„+1“ Beiträge teilen
Kontakte können die Seiten oder Beiträge, die sie als „+1“ markiert haben, mit ihren Kreisen teilen und kommentieren. Die geteilten Inhalte erscheinen im Stream des Kontakts, dort können sie wiederum von dessen Kreisen gesehen werden. Auf diese Weise verbreiten sich  Inhalte von Unternehmen weitreichend und viral.


Die Vernetzung von Google+ mit anderen Google-Diensten
Durch die Vernetzung der verschiedenen Google-Dienste, werden Google+ Unternehmensseiten und darüber geteilte Informationen auch in den Ergebnislisten der Google Suchmaschine angezeigt. Jeder Klick auf den „+1“ Button der Unternehmensseite oder einer darüber geteilten Information wird von Google wie eine Empfehlung gewertet. Klicken viele Kontakte den „+1 Button“ einer Unternehmensseite an, können diese Empfehlungen positive Auswirkungen auf das Ranking in den Ergebnislisten der Suchmaschine haben. Das sorgt für eine bessere Sichtbarkeit der Unternehmensseite im Internet. Dadurch können potentielle Kunden auf die Google+ Seite geleitet werden, auch wenn diese kein Mitglied im Social Media Dienst sind.


Unternehmen können auf Google+ umfangreiche und aktuelle Informationen bereitstellen und erreichen Interessenten und Kunden direkt. Eine Unternehmensseite auf Google+ fördert die Kundenbindung, da Kunden Unternehmensbeiträge kommentieren und mit dem „+1“-Button weiterempfehlen können. Empfehlungen führen so gleichzeitig zu einer viralen Verbreitung der Inhalte. Auch wenn Google+ noch nicht die Mitgliederzahl von Facebook erreicht hat, ist Google+ das bisher am schnellsten wachsende Soziale Netzwerk. Durch die schnelle und weitreichende Verbeitung von Informationen werden Netzwerke wie Google+  für die Unternehmenskommunikation immer wichtiger. Der Dienst PR-Gateway erleichtert die  Verbreitung von Pressemitteilungen und Informationen auf Social Media Networks. Per Klick werden Unternehmensnachrichten als Social Media News auf den Social Networks veröffentlicht. Informationen auf der Unternehmensseite werden aktualisiert und Kontakte bleiben auf dem Laufenden.

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Freitag, 13. Januar 2012

Was ist eigentlich: ein Ankertext?

Ein Ankertext ist ein Linktext, der mit dem Hyperlink „verankert“ ist. Der Ankertext bezeichnet den meist hervorgehobenen sicht- und klickbaren Teil eines Hyperlinks. Er beschreibt mit einem oder mehreren prägnanten Worten das Ziel des Links und ist somit ein wichtiger Hinweis für den Leser. Auch in der Online-PR spielen Ankertexte eine wichtige Rolle. Ankertexte in Online-Pressemitteilungen können einen wichtigen Beitrag zur Suchmaschinenoptimierung  und zur Kundengewinnung leisten.

Mit geeigneten Ankertexten Interesse wecken
Ankertexte stellen durch die gewählten Begriffe einen Kontext her, der die Erwartung des Lesers bestimmt. Durch eindeutige Begriffe im Ankertext erkennt der Leser auf einen Blick, ob ein Link für ihn interessant ist. Ausgewählte Linktexte können den potentiellen Kunden neugierig machen und ihn dazu bewegen, die verlinkte Webseite zu besuchen. Aus diesem Grund ist die Wahl der relevanten Schlüsselwörter (Keywords) für den Ankertext ein wichtiger Faktor, ob ein Link geklickt wird. Besonders eignen sich Keywords, die in einer direkten thematischen Verbindung mit der verlinkten Seite stehen. Zudem ist eine Keywordanalyse hilfreich, um geeignete Schlüsselwörter zu finden.

Ankertexte als Verbindung in Pressemitteilungen nutzen
Der Einsatz von Ankertexten und die damit verbundenen Hyperlinks schaffen in Online-Pressemitteilungen eine direkte Verbindung zwischen dem Pressetext und dem Unternehmen. Gezielte Links führen die Leser zu weiteren Informationen oder direkt zum Point of Sale. Ankertexte können auf diese Weise ein effektives Marketinginstrument sein und die Kundengewinnung unterstützen.

Durch Ankertexte das Ranking in Suchmaschinen verbessern
Suchmaschinen berücksichtigen bei der Relevanzbewertung von Webseiten auch den Ankertext des eingebundenen Links. Sie gehen davon aus, dass der Textlink den Inhalt der Webseite, auf die er verweist, sinngemäß beschreibt und deshalb relevant ist.  Eine  geeignete Begriffswahl im Ankertext kann das Ranking der verlinkten Seite in den Suchmaschinen verbessern.
 
Pressemitteilungen auf Presseportalen können durch Links mit entsprechenden Ankertexten auf die Website einer Firma oder eines bestimmten Produktes zurückverweisen. Suchmaschinen werten diese Backlinks von anderen Webseiten wie Empfehlungen. Durch die Veröffentlichung einer PR-Mitteilung auf vielen verschiedenen Presseportalen, Social Media und Newsdiensten wird die Anzahl der gleichlautenden Ankertexte mit den entsprechenden Backlinks erhöht.
Backlinks von vielen hochwertigen und thematisch relevanten Websites verbessern das Ranking der eigenen Website in den Ergebnislisten der Suchmaschinen und sorgen somit für eine bessere Sichtbarkeit im Internet.

 

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Donnerstag, 12. Januar 2012

Vermeidung rechtlicher Fehler in Pressemitteilungen – 12 Tipps

Mit Pressemitteilungen treten Unternehmen in die Öffentlichkeit. Um einen guten Eindruck zu hinterlassen und das Unternehmen in der Öffentlichkeit gut zu repräsentieren, ist es wichtig, professionelle Pressemitteilungen zu verfassen. Professionelle und zugleich qualitativ hochwertige Pressemitteilungen sind die Basis für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit. Als Grundlage für die Professionalität ist es wichtig, Pressemitteilungen immer sachlich und regelkonform zu schreiben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wahrung rechtlicher Grundsätze. Rechtliche Fehler, bewusst oder unbewusst, können im schlimmsten Fall nicht nur einen schlechten Eindruck in der Öffentlichkeit hinterlassen, sondern auch zivilrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben.

 

12 Tipps für die Vermeidung rechtlicher Fehler in Pressemitteilungen

1. Pressekodex
Beachten Sie die publizistischen Grundsätze (Pressekodex). Der Pressekodex enthält journalistisch-ethische Grundregeln wie die Achtung der Menschenwürde, Sorgfaltspflicht, Wahrhaftigkeit, Achtung des Privatlebens und die Intimsphäre des Menschen, Schutz der Ehre sowie den Verzicht auf Diskriminierungen. Überprüfen Sie Ihre Pressemitteilungen daher auf eventuelle Verstöße gegen den Pressekodex.

2. Urheberrecht
Beachten Sie das Urheberrecht in Ihren Pressemitteilungen. Veröffentlichen Sie nur selbst verfasste Texte. Falls Sie Inhalte von anderen Autoren verwenden, geben Sie stets die verwendeten Quellen an. Kennzeichnen Sie fremde Texteile deutlich als Zitat. Lassen Sie verwendete Zitate von den Zitatgebern freigeben, bevor Sie Ihre Pressemitteilung veröffentlichen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie das Urheberrecht beziehungsweise das Persönlichkeitsrecht der entsprechenden Person nicht verletzen. Da die Nachweispflicht der Einverständniserklärung im Falle eines Rechtsstreites bei Ihnen liegt, sollten Sie sich das Einverständnis schriftlich einholen.

3. Geschützte Begriffe
Verwenden Sie keine markenrechtlich geschützten Begriffe, außer Sie haben eine schriftliche Genehmigung des Markeninhabers. Lassen Sie sich die Nutzungsrechte schriftlich bestätigen, damit Sie im Falle eines Rechtsstreits die erlaubte Nutzung nachweisen können.

4. Persönlichkeitsrecht
Verfassen Sie Ihre Pressemitteilungen so, dass Dritte, wie Personen, Gruppen und andere Unternehmen nicht geschädigt, in ihrer Ehre verletzt, beleidigt oder verunglimpft werden. Wahren Sie das Persönlichkeitsrecht von Personen, über die Sie berichten. Veröffentlichen Sie daher keine Pressemeldungen, die sich mit pauschalen, nicht nachweisbaren Vorwürfen und Behauptungen gegen einzelne Personen oder Personengruppen richten. Stellen Sie keine falschen Tatsachenbehauptungen gegen Personen auf. Achten Sie darauf, dass Sie andere Personen nicht verleumden oder verunglimpfen. Bleiben Sie stets sachlich und fair.

5. Wettbewerbsrecht
Wahren Sie das Wettbewerbsrecht in Ihren Pressemitteilungen. Schreiben Sie nur über Fakten, die Ihr Unternehmen betreffen und denken Sie sich nichts aus. Stellen Sie keine falschen Tatsachenbehauptungen auf. Schreiben Sie nicht negativ über Produkte von Wettbewerbern, ohne dies mit zuverlässigen Quellen belegen zu können. Die Verleumdung oder Beleidigung von Wettbewerbern gehört nicht in eine Pressemitteilung. Verzichten Sie daher grundsätzlich auf negative Äußerungen gegenüber Wettbewerbern.

6. Vergleichende Werbung

Seien Sie bei Vergleichen zu Mitbewerbern in Ihren Pressemitteilungen vorsichtig. Treffen Sie nur Aussagen, die nachprüfbar sind und der Wahrheit entsprechen. Laut des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 6 gilt als vergleichende Werbung „jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht“.
Ein Verstoß liegt nach § 6, Absatz 2 beispielsweise vor, wenn Sie einen Vergleich anstellen, der „sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung bezieht“ oder „nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser Waren oder Dienstleistungen bezogen ist“.

7. Irreführende Aussagen
Verfassen Sie keine Pressemitteilungen, die Ihre Leser in die Irre führen könnten. Verzichten Sie auf irreführende Aussagen jeglicher Art, um eventuelle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Laut der Irreführungsrichtlinie 84/450/EG gilt als irreführende Werbung „jede Werbung, die in irgendeiner Weise – einschließlich ihrer Aufmachung – die Personen, an die sie sich richtet oder die von ihr erreicht werden, täuscht oder zu täuschen geeignet ist und die infolge der ihr innewohnenden Täuschung ihr wirtschaftliches Verhalten beeinflussen kann oder aus diesen Gründen einen Mitbewerber schädigt oder zu schädigen geeignet ist“.

8. Nennung von Prominenten
Seien Sie bei der Nennung von Prominenten vorsichtig. Falls es keine vorherige Absprache mit dem entsprechenden Prominenten oder dem Management gab, könnte die Person eventuell mit der Nennung seines Namens im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen nicht einverstanden sein.

9. Glücksspielstaatsvertrag
Gemäß des Glücksspielstaatsvertrages § 5, Absatz 3 ist die Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet verboten. Beachten Sie in Ihren Pressemitteilungen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Veröffentlichen Sie keine Inhalte zu Glücksspielen, Spielkasinos und Sportwetten. Verstöße gegen den Glückspielstaatsvertrag werden strafrechtlich geahndet.

10. Werbung für Tabakerzeugnisse
Verfassen Sie keine Pressemitteilungen über Tabakwaren. Nach dem Vorläufigen Tabakgesetz (VTabakG) besteht für Tabakerzeugnisse ein Werbeverbot. So ist die Werbung für Tabakwaren im Internet und in Zeitschriften komplett untersagt.

11. Werbung für Replikate oder Imitate von Markenprodukten

Sie sollten davon absehen, über Angebote für den Kauf von Replikaten oder Imitaten von Markenprodukten zu berichten. Der Verkauf und somit auch die Bewerbung von imitierten Markenprodukten ist verboten und wird daher strafrechtlich verfolgt.

12. Werbung für rezeptpflichtige Medikamente
Verfassen Sie keine Pressemitteilungen, in denen Sie verschreibungspflichtige Medikamente bewerben oder sogar verkaufen möchten. Laut dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) § 10, Absatz 1 darf sich Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente nicht an Verbraucher richten: „Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden.“

Für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit ist die Vermeidung rechtlicher Fehler besonders wichtig. Rechtliche Fehler in Pressemitteilungen können dem Unternehmensimage schaden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Professionelle und rechtlich konforme Pressemitteilungen hingegen unterstützen ein positives Unternehmensimage und erhöhen die Glaubwürdigkeit. Eine weitreichende Veröffentlichung der Pressemitteilungen ist wichtig, um eine möglichst hohe Reichweite zu erzielen. Die Veröffentlichung über zahlreiche Online-Presseportale steigert die Reichweite und verbessert die Auffindbarkeit der Mitteilungen im Internet. So erreichen Pressmeldungen sowohl die Medienvertreter als auch Kunden und Interessenten direkt.

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Freitag, 6. Januar 2012

Was ist eigentlich: YouTube?

YouTube wurde im Jahr 2005 gegründet und ist mit mehr als drei Milliarden Aufrufen pro Tag das führende Internet-Videoportal. Die Besucher der Website können Videos kostenlos ansehen. Angemeldete Nutzer erhalten zudem ein eigenes kostenfreies YouTube-Konto und haben die Möglichkeit, Videos hochzuladen, zu bewerten und zu kommentieren. Unternehmen können YouTube nutzen, um ihre Zielgruppen direkt zu erreichen und sie stets mit aktuellen Videos auf dem Laufenden zu halten. Die über YouTube veröffentlichten Videos erreichen sowohl Medienmittler auch Kunden und Interessenten direkt. So wird  YouTube für die Unternehmenskommunikation immer wichtiger.


YouTube ist derzeit in 25 Ländern verfügbar, wodurch die hochgeladenen Videos eine hohe Reichweite erzielen. Laut eigenen Angaben werden über 48 Stunden Videomaterial in einer Minute auf YouTube hochgeladen und innerhalb eines Jahres über 700 Milliarden Videos wiedergegeben.

Nutzer-Konten bei YouTube
Jeder angemeldete YouTube-Nutzer erhält eine eigene Seite, den sogenannten YouTube-Kanal. Diesen kann der Nutzer individuell gestalten. Dabei kann er beispielsweise das Hintergrundbild und den Kanal-Titel anpassen. Des Weiteren ist es möglich, den Aufbau des Kanals selbst zu bestimmen, indem man verschiedene Module wie ‚Kommentare’, ‚Abonnenten’ und ‚Letzte Aktivität’ hinzufügt. Auf dem persönlichen YouTube-Kanal werden je nach Einstellung alle öffentlich freigegebenen Videos über die Playlists, die Uploads und die Favoriten angezeigt. Außerdem enthält der Kanal persönliche Daten des Nutzers wie Name, Alter und Dauer der Mitgliedschaft.

Favoriten anlegen
Über ein YouTube-Konto können die Nutzer Videos als Favoriten speichern. Das Anlegen von favorisierten Videos in einer eigenen Liste erspart dem Nutzer die erneute Suche nach bestimmten Videos, die er häufiger aufruft. Zum Hinzufügen eines Videos zu den Favoriten klickt man unter dem Video auf ‚Hinzufügen zu’ und wählt dann aus, ob das Video zu den Favoriten oder zu der Playlist hinzugefügt werden soll. Außerdem ist es auch möglich, YouTube-Kanäle zu abonnieren.

Kommentieren und Bewerten von Videos
Angemeldete Nutzer haben die Möglichkeit, ein Feedback in Form eines Kommentars unterhalb des Videos zu setzen. Die Kommentare müssen allerdings nicht nur aus Text bestehen. Es ist auch möglich, mit einem Video zu antworten. Um ein Video zu bewerten, kann man einen ‚Like’-Button in Form eines Daumens, der nach oben zeigt oder einen ‚Don’t like’-Button in Form eines Daumens, der nach unten zeigt, anklicken.

YouTube-Videos auf anderen Websites
Die auf YouTube veröffentlichten Videos kann man auch auf anderen Websites einbinden. So lassen sich Videos über Social Media wie Facebook und Twitter mit anderen Nutzern teilen oder auf der eigenen Website beziehungsweise dem eigenen Blog einbinden. Da es jedem Besucher der Website von YouTube möglich ist, Videos an anderer Stelle einzubinden, wird eine weitreichende Verbreitung unterstützt. Möchte ein Website-Besucher ein Video auf einer anderen Seite einbinden, kann er den Einbettencode des jeweiligen Videos abrufen, indem er unter dem Video ‚Teilen’ und ‚Einbetten’ auswählt. Anschließend muss der Nutzer diesen Code im eigenen Quelltext einfügen. Außerdem sind an dieser Stelle Buttons zu finden, über die das Video auf den verschiedenen Social Media Portalen wie Facebook, Google+ und Twitter eingebunden werden kann.

Statistiken von YouTube-Videos
Um die Resonanz eines hochgeladenen Videos zu sehen, wird die Anzahl der Aufrufe rechts unterhalb des Videos angezeigt. Über den Button ‚Videostatistiken anzeigen’ ist es zudem möglich, eine detaillierte Statistik zu erhalten. Eine solche Statistik enthält eine Grafik der gesamten Aufrufe bis zu Tagesdatum. Innerhalb dieser Grafik werden Ereignisse wie Weiterleitungen und Einbettungen mit Datum dokumentiert. Zudem erhält man eine Übersicht über die Zielgruppen und eine Kartenansicht, in welchen Ländern das Video beliebt ist.

Verwendung in der Unternehmenskommunikation
YouTube lässt sich auch in der Unternehmenskommunikation einsetzen. Videos sorgen für den Aufbau eines modernen Unternehmensimages. YouTube eignet sich beispielsweise für die Verbreitung von Video-Präsentationen, Produktpräsentationen, Bedienungsanleitungen, Aufzeichnungen von Pressekonferenzen oder Interviews. Um das Video Kunden und Interessenten leichter zugänglich zu machen, kann man es auf der Unternehmenswebsite sowie auf dem Corporate Blog einbinden. Für eine weitreichende Bekanntmachung und Verbreitung neuer Videos, eignen sich Online Pressemitteilungen, Social Media News oder Posts auf Facebook, Twitter und Co. Über einen Link zum Video, lässt sich die Anzahl der Aufrufe erhöhen. Um Kunden, Interessenten und Abonnenten des YouTube-Kanals stets auf dem Laufenden zu halten, ist es empfehlenswert, regelmäßig neue Videos zu veröffentlichen und zu verbreiten.

Videos in Pressemitteilungen
In Online Pressemitteilungen ergänzen Videos das klassische Bildmaterial, visualisieren den Meldungstext besser und sorgen für eine dynamischere Gestaltung der Mitteilungen. Videos können auch selbst Inhalt einer Pressemitteilung sein.
Für eine weitreichende Verbreitung sollte man die auf YouTube veröffentlichten Videos mit den entsprechenden Pressemitteilungen auf zahlreichen Presseportalen veröffentlichen. Bei der Veröffentlichung einer Pressemitteilung mit dazugehörigem Video wird das eingebettete Video unter dem Meldungstext angezeigt. Von den meisten Presseportalen wird der Einbettencode von YouTube bevorzugt, da dieser Code ohne Probleme eingebunden werden kann. Daher eignen sich YouTube-Videos für die Veröffentlichung auf Presseportalen am besten. Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen über zahlreiche Presseportale kann somit die Auffindbarkeit der Videos in den Suchmaschinen verbessern und die Reichweite im Web erhöhen.


Die 4 wichtigsten Tipps für den Einsatz von YouTube-Videos in der Unternehmenskommunikation

1. Professionelle Videos
Achten Sie bei der Erstellung von Videos auf eine gute Bild- und Tonqualität. Mit dem entsprechenden Know-how und der notwendigen Ausrüstung ist es möglich, professionelle Videos selbst zu erstellen.

2. Informative und spannende Videos
Vor allem zu Beginn des Videos ist der Aufbau der richtigen Spannung wichtig, damit Ihre Zielgruppen sich Ihr Video auch anschauen. Stellen Sie informative und interessante Videos mit Inhalten bereit, die Ihre Zielgruppen auch wirklich interessieren. Anleitungen, Tutorials sowie lebendige Interviews und Präsentationen sind beliebte Videoinhalte.
 
3. Videos im Corporate Design
Ihre YouTube-Videos sollten an das Corporate Design des Unternehmens angepasst sein. So erhöhen Sie den Wiedererkennungswert.

4. Videos für Suchmaschinen optimieren
Aussagekräftige Inhaltsbeschreibungen für Ihre Videos unterstützen die Auffindbarkeit in den Suchmaschinen. Integrieren Sie dort relevante Keywords. Verwenden Sie auch in den Dateinamen und in den Titeln Ihrer Videos relevante Keywords.

Weitere Tipps sind auf dem Blog von PR-Gateway im Beitrag ‚11 Tipps für Videos als effektives PR- und Marketing-Instrument’ zu finden.


Auf YouTube veröffentlichte Videos sind ein effektives Marketing- und PR-Instrument. Interessante und ansprechende Videos machen Online-Pressemitteilungen dynamischer. Umgekehrt lassen sich Videos über Online-Pressemitteilungen schneller bekannt machen und verbreiten. Eine Veröffentlichung von Videos über Presseportale, Social Media und Newsdienste sorgt für mehr Reichweite und eine bessere Sichtbarkeit im Internet.

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Mittwoch, 4. Januar 2012

Googles Social Network ermöglicht Unternehmensseiten -- PR-Gateway ist ‚+1’

Anfang November ist der Startschuss für die Unternehmensseiten auf Google+ gefallen. Unternehmen können nun auch ein ‚+1’-Profil erstellen. Viele Firmen haben bereits eine Profilseite auf Google+ eingerichtet. Auch PR-Gateway verfügt über ein Unternehmens-Profil, auf dem interessante Neuigkeiten gelesen und kommentiert werden können.

Ob Mittelständisches oder Großunternehmen, sinnvoll ist es in jedem Fall, eine Google+ Seite anzulegen und diese ansprechend und professionell aufzubauen. Vor allem die positiven SEO-Aspekte, die ein ‚+1’-Profil mit sich bringt, sind Grund genug, um einen Unternehmensaccount anzulegen.

Die Vorteile des Google+ Unternehmensprofils

Google ist gemeinhin die bekannteste und meistgenutzte Suchmaschine in Deutschland. Daher ist es wenig verwunderlich, dass den Seiten von Google+ eine besondere Bedeutung in den Suchmaschinenergebnissen zukommt.

Neben der Sichtbarkeit in der allgemeinen Suche von Google werden die Google+ Seiten auch direkt in ‚Google Places’ integriert. ‚Google Places’ ist ein lokales Branchenverzeichnis, in das ein Unternehmen Adress- und Kontaktdaten kostenlos eintragen kann. In den ‚Google Maps’ wird das Unternehmen dann mit einem Pfeil zu der entsprechenden Adresse angezeigt. Über die Indizierung der Google+ Unternehmensseite in das Verzeichnis ‚Google Places’ ist das Unternehmen besser zu finden und die ‚Route berechnen’-Funktion von ‚Google Maps’ zeigt den direkten Weg zum Unternehmen an.

Ein weiterer Vorteil ist die positive Beeinflussung der Online-Reputation (der gute Ruf im Internet). Jede Erwähnung des Unternehmens im Internet wird als Empfehlung gewertet. Da Google+ zu der bekanntesten Suchmaschine Deutschlands gehört, werden die Unternehmensseiten entsprechend hoch gelistet. Auf diese Weise verbessert eine Unternehmensseite bei Googles neuem Social Network, die Sichtbarkeit im Internet.

Tipps für die Einrichtung des Google+ Unternehmensprofils

  • Auf Google+ erscheinen unterhalb des Firmennamens die vollständigen Adress- und Kontaktdaten des Unternehmens. Die eingetragenen Daten sollten daher stets aktuell und korrekt sein. Eventuelle Veränderungen sollten schnellstmöglich eingepflegt werden.
  • Der Seitentitel des Google+ Profils sollte klar aussagen, um welches Unternehmen es sich handelt. Keywords sind hierzu nur bedingt geeignet. Zwar verbessern Keywords die Auffindbarkeit eines Profils in den Suchmaschinen, im Gegenzug erscheint das Unternehmen jedoch eher anonym. Statt „Malerfachbetrieb in Düsseldorf“ ist es besser direkt den Unternehmensnamen zu nennen „Malermeister Müller GmbH“
  • Die Titel der Posts auf Google+ stimmen immer mit der Überschrift des Profils überein. Daher ist es verlockend, auch hier die Adressdaten mit zu posten. Doch Vorsicht: In erster Linie geht es in dem Social Network Google+, um den Austausch zwischen Unternehmen und Interessenten oder Kunden. Die Suchmaschinenoptimierung ist ein sekundärer Effekt. Posts sollten daher nur ab und an Kontaktdaten des Unternehmens enthalten.
  • Für die Google+ Unternehmensseiten besteht die Möglichkeit, Links zu wichtigen Websites, wie der Unternehmensseite, dem Blog oder den anderen Social Media Profilen zu hinterlegen. Zu beachten ist bei der Verlinkung allerdings, dass es sich dabei um aktive Websites handelt. Veraltete Profile, die seit Jahren nicht gepflegt wurden, machen wenig Sinn.
  • Ein Impressum ist auf Google+ Pflicht. Auch für die Profile der Social Networks besteht eine Impressumspflicht, sofern der Account gewerblich genutzt wird.
  • Bilder sagen mehr als tausend Worte. Aus diesem Grund sollte das Google+ Profil über aussagekräftige Unternehmensbilder und das Firmenlogo verfügen. Neben dem Profilbild können auch in die Bildergalerie ansprechende Fotos geladen werden, die dem Unternehmen ein Gesicht geben.

Weiter Informationen zum Thema Unternehmensprofile auf Google+ sind in der Social Media Auslese Dezember 2011 und in einem interessanten Gastbeitrag auf t3n nachlesbar.

PR-Gateway ist +1 – Der Google Plus Account von PR-Gateway.

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